Freitag, 01. Januar 2010
Ob private oder gewerbliche Webseiten, nicht immer ist klar, wer einer Impressumspflicht unterliegt und vor allem, was das Impressum beinhalten muss.
Weil dieses Theman bei Betreibern von Webseiten immer wieder für Verunsicherungen sorgt, hat das Bundesjustizministerium (BMJ) unter dem Titel "Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet" einen Leitfaden veröffentlicht.
Direkter Link zur 8-seitigen Broschüre
(Herausgegeber: Bundesjustizministerium der Justiz)
Nach darin enthaltenen Hinweisen, soll dieser dabei jedoch lediglich als Orientierungshilfe dienen und ist nicht rechtsverbindlich.